Die bei einer Pensionszusage erzielte Steuerersparnis wird weitgehend steuerfrei und breit gestreut in sachwertorientierte Anlageklassen investiert, um daraus die spätere Altersversorgung zu finanzieren.
In der Vergangenheit wurden zur Finanzierung von Pensionszusagen Kapitallebensversicherungen eingesetzt. Doch der erhebliche Rückgang der durchschnittlichen Renditen und die volle Steuerpflicht der Wertzuwächse im Betriebsvermögen sorgt für eine Durchschnittsverzinsung von lediglich rund 3 % p. a. Berücksichtigt man, dass die Verzinsung nur auf etwa 70 % des Gesamtbetrages erfolgt, verbleibt eine Verzinsung von lediglich ca. 2,0 % nach Steuern und Kosten.
Dies - und die gestiegene Lebenserwartung - führt zu erheblichen Finanzierungslücken von bis zu 80 % bei bestehenden Pensionszusagen und unnötigen Liquiditätsbelastungen bei Sanierungen oder Neueinrichtungen.
Weitere Risiken:
- Gravierende Steuernachzahlungen bei Verzicht auf Ansprüche
- Reduzierung des Unternehmenswertes in Höhe der Finanzierungslücke
- Erschwerte Unternehmensveräußerung/Nachfolge
- Insolvenzrisiken für das Unternehmen
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