Im September 2001 hat die Bundesministerin für Justiz eine Regierungskommission eingesetzt, die am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedete und zuletzt am 6. Juni 2008 änderte.
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26. Juli 2002) eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers, in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat der MPC Capital AG haben eine gemeinsame Erklärung zu den Empfehlungen gemäß §161 AktG veröffentlicht. |