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    Wie sieht das steuerliche Konzept aus? Welche Besonderheiten sind zu beachten?
    Eine Besonderheit von geschlossenen Schiffsfonds liegt in der steuerlichen Behandlung der erzielten Einkünfte. Gesellschafter einer Schifffahrtsgesellschaft sind Mitunternehmer und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wogegen Anleger offener Fonds (etwa Aktienfonds) Kapitaleinkünfte erzielen. Dies ermöglicht es den Anlegern geschlossener Schiffsfonds, von der pauschalierten Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer) zu profitieren.

    Der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete Begriff "Tonnagesteuer" vermittelt allerdings leicht ein falsches Bild, da es sich hierbei nicht um eine eigenständige Steuer handelt. Vielmehr wird der Gewinn (die Bemessungsgrundlage) pauschal nach der Schiffsgröße ermittelt. Demzufolge müsste man richtigerweise von "Tonnagegewinn" sprechen. Dieses Vorgehen führt dazu, dass die Anleger jedes Jahr nahezu den gleichen Gewinnanteil zu versteuern haben, der i. d. R. weniger als ca. 0,5 Prozent der jeweiligen Beteiligungssumme beträgt. Somit führt die Tonnagebesteuerung in der Regel für die Anleger zu einer deutlichen Steuerentlastung gegenüber einer konkreten Gewinnermittlung. Hinzu kommt, dass anders als bei der steuerlichen Förderung über Abschreibungen (Verlustzuweisungsmodelle) die Anleger umso stärker von der Tonnagegewinnermittlung profitieren, je höher die Rendite ist, die das Schiff einfährt.

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